Zentrum für Internationales und Sprachen
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der DAAD-Webseite.
Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und die Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen.
Sprachkurse sollten mindestens 20 Lehrstunden á 45 min pro Woche umfassen.
Grundsätzlich kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden:
Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Fort- und Weiterbildung zur einmal im Jahr per Email veröffentlichten Bewerbungsfrist (normalerweise 31.07.) an. Da die Finanzmittel zur Zeit leider knapp sind, fügen Sie bitte der Email eine kurze Begründung der Ziele und des Mehrwerts der geplanten Reise für Sie selber und für die THB zu. Bei mehr Interessierten als Mitteln werden die Mittel nach einem Auswahlprozess vergeben. Sie erhalten danach bei Zusage Informationen zur Einreichung der unten genannten Dokumente. Sollten jedoch nicht alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft werden, können auch nach dem Stichtag gemeldete Reisen noch gefördert werden.
Personen, die bisher noch keine Erasmus-Fort- und Weiterbildung durchgeführt haben, werden bevorzugt gefördert (Auswahlkriterium der THB).
Um möglichst vielen Mitarbeiter:innen die Chance auf Teilnahme an einem Sprachkurs zu ermöglichen, werden normalerweise nur einwöchige Fort- und Weiterbildungen finanziert. Bei Sprachreisen, deren Dauer in einer Erasmusprojektperiode eine Woche überschreitet, werden die Tagespauschalen anteilig gekürzt (Zero Grant für 4-5 Tage/Woche, ab der 2. Woche).
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens 60 Tage. Die Förderdauer wird vor der Reise im Grant Agreement festgelegt. Eine Verlängerung kann spätestens während der Reise, aber nicht im Nachhinein vereinbart werden.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Für Deutschland gelten für die u.g. Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag 100 %, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag 70 % der folgenden Tagessätze:
ab Projekt 2024 | |
180 EUR/Tag | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
160 EUR/Tag | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
140 EUR/Tag | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
Bei Bedarf können Reisetage gefördert werden. Bitte reichen Sie dazu die Ehrenwörtliche Erkärung ein.
Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen von Erasmus+. Daher gibt es finanzielle Sonderzuschüsse für:
Die Fahrtkosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
ab Projekt 2024 | ||
Entfernung | Herkömmliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen |
0 – 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 km – 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
500 km – 1.999 km | 309 EUR | 417 EUR |
2.000 km – 2.999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3.000 km – 3.999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4.000 km – 7.999 km | 1188 EUR | |
8.000 km und mehr | 1735 EUR |
Außergewöhnliche Kosten für teures Reisen: Sollte die Pauschale weniger als 70% Ihrer Reisekosten abdecken, kommen Sie auf uns zu. Bei Nachweis der Kosten kann ggf. ein höherer Anteil übernommen werden.
Im Fokus der horizontalen Erasmus-Priorität Nachhaltigkeit steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318). Bitte reichen Sie zur Beantragung die "Ehrenwörtliche Erklärung" ein, um den Reisezuschlag für Grünes Reisen zu erhalten.
Tipp: Gerne möchten wir Sie auf das Angebot des neuen Interrail-Passes für Erasmus+ Teilnehmende aufmerksam machen. Der Pass wurde in Kooperation zwischen Eurail und dem European Student Network (ESN) aufgesetzt und bietet auch Hochschulpersonal eine nachhaltige Reisemöglichkeit während Ihres Erasmus+ Aufenthalts.
Sie können mit dem Pass sowohl Ihre Hin- als auch Rückreise bestreiten. Zudem kann der Pass genutzt werden, um das Gastland und benachbarte Länder während des Aufenthalts weiter zu erkunden.
Bitte sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz. Neben der Europäischen Krankenversicherungskarte sollten folgende Versicherungen gegeben sein:
Für eine Förderung müssen die folgenden Formulare ausgefüllt und im ZIS eingereicht werden:
Zudem muss der DR-Antrag über das ZIS eingereicht werden, um die Finanzierungsquelle zu bestätigen. Bitte beachten Sie auch das nötige A1-Formular.
Einen allgemeinen Ablaufplan finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass eine mögliche positive Differenz von realen Kosten zu der ausgezahlten Fördersumme (Tagessätze und Fahrtkosten) bei Ihnen als geförderter Person verbleibt und ggf. persönlich versteuert werden muss.
Als geförderte Person unterliegen Sie einer Berichtspflicht:
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einen Bericht über Ihren Auslandsaufenthalt einreichen. Hierfür wird Ihnen nach Ihrer Rückkehr ein Online-Formular zugesandt.