Zentrum für Internationales und Sprachen
Sie sind, außer für Wahlpflichtfächer und dritte Versuche, normalerweise für die Prüfungen Ihres Semesters angemeldet. Sie können sich bis zu zwei Wochen vor der Prüfung beim Prüfungsamt von den Prüfungen abmelden. Einzelne Regelungen, z.B. zum Freiversuch, hängen auch von Ihrem Studiengang ab. Lesen Sie dazu die Prüfungsordnungen Ihres Fachbereichs und fragen Sie Ihr Prüfungsamt!
Die Semesterdaten finden Sie hier: https://www.th-brandenburg.de/hochschule/termine-veranstaltungen/rahmentermine/
Kurse an der Universität können Vorlesungen, Seminare und Laborarbeiten sein. Einige Professor:innen bevorzugen immer noch das Format einer klassischen Vorlesung. Viele Professor:innen fördern jedoch eine lebhafte Interaktion und Diskussion zwischen Dozent:in und Studierenden oder arbeiten mit dem Project Based Learning Konzept. Scheuen Sie sich also nicht, neben dem Mitschreiben auch Fragen zu stellen oder eine Meinung oder einen Kommentar abzugeben! Es gibt auch viel Teamarbeit, bei der Gruppen von Studierenden an einem gemeinsamen Projekt arbeiten. Sehr oft sind solche Projekte die Grundlage für die Abschlussnote in diesem Kurs. Ein aktiver Beitrag wird also von den Gruppenmitgliedern sehr geschätzt und kann auch eine Chance sein, Freundschaften zu schließen. Eine einzelne Vorlesung dauert normalerweise 90 Minuten, manchmal auch 180 Minuten mit einer Pause. Obwohl die Anwesenheit in den meisten Kursen nicht verpflichtend ist, wird sie von den Dozent:innen sehr geschätzt. Natürlich können Sie Ihren Dozenten oder Dozentinnen jederzeit um eine individuelle Beratung bitten.
Zum Beispiel bei unserem Careerservice, beim Stellenticket der THB, oder beim Studierendenwerk West:Brandenburg.
Interessante Veranstaltungen finden Sie hier. Sie können sich gern auch an das Zentrum für Internationales und Sprachen im Raum WWZ 2.41 wenden.
Als internationale/r Studierender der Technischen Hochschule Brandenburg kann man sich bei Fragen oder bei Beschwerden zum Nationalen Kodex an den AStA wenden, der die Beschwerde an die Vizepräsidentin für Lehre und Internationales weiterleitet.
Absolvent:innen aus EU-Ländern können nach Studienabschluss aufgrund der Freizügigkeit ihren Arbeitsplatz frei wählen.
Für Hochschulabsolvent:innen aus Staaten außerhalb der EU kann die Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem angemessenen Arbeitsplatz bei der Ausländerbehörde um 18 Monaten verlängert werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Während der Arbeitsplatzsuche können Sie weiterhin 140 Tage bzw. 280 halbe Tage jobben.
An Feiertagen in Deutschland sind die Geschäfte geschlossen. Hier gibt es eine Übersicht, denn manche Feiertage gibt es nicht in allen Bundesländern!