Zentrum für Internationales und Sprachen
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der DAAD-Webseite.
Grundsätzlich kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden:
Personen, die bisher noch keine Erasmus-Fort- und Weiterbildung durchgeführt haben, werden bevorzugt gefördert (Auswahlkriterium der THB). Ansonsten werden die Fördermittel nach Eingang der Bewerbung beim Akademischen Auslandsamt während des Akademischen Jahres vergeben.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate. Die Förderdauer wird vor der Reise im Grant Agreement festgelegt. Eine Verlängerung kann spätestens während der Reise, aber nicht im Nachhinein vereinbart werden.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Für Deutschland gelten für die u.g. Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag 100 %, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag 70 % der folgenden Tagessätze:
180 EUR/Tag | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (nur noch Projekt 2020) |
160 EUR/Tag | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
140 EUR/Tag | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
Die Fahrtkosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
0 – 99 km | 20 EUR (Projekt 2020, ab 2021: 23 EUR) |
100 km – 499 km | 180 EUR |
500 km – 1.999 km | 275 EUR |
2.000 km – 2.999 km | 360 EUR |
3.000 km – 3.999 km | 530 EUR |
4.000 km – 7.999 km | 820 EUR |
8.000 km und mehr | 1500 EUR |
Bitte sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz. Neben der Europäischen Krankenversicherungskarte sollten folgende Versicherungen gegeben sein:
Für eine Förderung müssen die folgenden Formulare ausgefüllt und im Akademischen Auslandsamt eingereicht werden:
Einen allgemeinen Ablaufplan finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass eine mögliche positive Differenz von realen Kosten zu der ausgezahlten Fördersumme (Tagessätze und Fahrtkosten) bei Ihnen als geförderter Person verbleibt und ggf. persönlich versteuert werden muss.
Als geförderte Person unterliegen Sie einer Berichtspflicht:
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einen Bericht über Ihren Auslandsaufenthalt einreichen. Hierfür wird Ihnen nach Ihrer Rückkehr ein Online-Formular zugesandt.