Zentrum für Internationales und Sprachen
Achtung: Alle Ihre Papiere müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und amtlich beglaubigt sein!
Ihre bisherigen Zeugnisse (Schule und ggf. auch Hochschule) müssen dem deutschen Abiturzeugnis entsprechen. Bei Ihrer Bewerbung können Sie das selber unter https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/ oder mit der Datenbank Anabin vorprüfen.
Sie können nicht direkt mit dem Studium in Deutschland beginnen? Besuchen Sie erst ein Studienkolleg oder das einjährige Programm "ESiSt - Erfolgreicher Studieneinstieg für internationale Studierende in Brandenburg" (siehe auch Kurzvideo hier) , das wir zusammen mit der Universität Potsdam für Bewerber ohne direkten Hochschulzugang anbieten. Voraussetzung dafür ist das Deutschniveau B2. Die Bewerbungsfrist bei Uni-Assist ist der 15.7.
Sie brauchen eines der folgenden Sprachzeugnisse:
Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik (M.Sc.) brauchen Sie außerdem Englischkenntnisse auf B1-Niveau, für Technologie- und Innovationsmanagement und Entrepreneurship (M.Sc.) sowie Security Management (M.Sc.) Englischkenntnisse auf B2-Niveau. Die Sprachnachweise dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Ihnen fehlen noch Deutschkenntnisse? Besuchen Sie bis B2-Niveau einen Sprachkurs in Ihrem Land, z.B. an einem Goethe-Institut, oder an einer Sprachenschule in Berlin. Mit Ihrem B2-Zeugnis können Sie sich in jedem Semester für den studienvorbereitenden Deutschkurs Deutsch Plus an der Technischen Hochschule Brandenburg bewerben.
Hier einige Sprachenschulen in Berlin:
Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik (M.Sc.) brauchen Sie außerdem Englischkenntnisse auf B1-Niveau, für Technologie- und Innovationsmanagement und Entrepreneurship (M.Sc.), Security Management (M.Sc.) und Digitalisierung & Management (M.Sc.) Englischkenntnisse auf B2-Niveau. Die Sprachnachweise dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Nicht vergessen: Ihre Papiere müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und amtlich beglaubigt sein. Die amtlich beglaubigten Unterlagen müssen Sie bei Ihrer Bewerbung bei Uni-Assist einreichen!
Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung (mit Stempel/Siegel und Unterschrift) über die Echtheit der Fotokopie eines Zeugnisses von einer dazu autorisierten Stelle: https://www.uni-assist.de/bewerben/dokumente-sammeln/beglaubigungen-uebersetzungen/
Video: https://handbookgermany.de/de/certifiedcopies (Um das Video in anderen Sprachen zu sehen, scrollen Sie bitte ganz nach unten zu Languages.)
Deutschland: Folgende Stellen können eine amtliche Beglaubigung ausstellen: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Gerichte und Notare. Ausland: Folgende Stellen sind zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.
Wintersemester | Sommersemester | |
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Zulassungsfreie Studiengänge | 1. April - 31. August | 1. Oktober - 15. Februar |
Studienvorbereitender Deutschkurs Deutschplus | 1. April - 10. August | 1. Oktober - 31. Januar |
Studienvorbereitung Brandenburg | 1. April - 15. Juli | - |
Bedenken Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass - fast - alle unsere Bachelor-Studiengänge nur zum Wintersemester beginnen.