Zentrum für Internationales und Sprachen
Achtung: Alle Ihre Papiere müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und amtlich beglaubigt sein!
Ihre Zeugnisse (Sekundarschule und ggf. Hochschule) müssen als dem deutschen Abitur gleichwertig anerkannt sein. Vor Ihrer Bewerbung sollten Sie das selber unter uni-assist oder mit der Datenbank anabin vorprüfen.
Sie können nicht direkt mit dem Studium in Deutschland beginnen? Besuchen Sie erst ein Studienkolleg oder das einjährige Programm "ESiSt - Erfolgreicher Studieneinstieg für internationale Studierende in Brandenburg" (siehe auch Kurzvideo hier) , das wir zusammen mit der Universität Potsdam für Bewerber ohne direkten Hochschulzugang anbieten. Voraussetzung dafür ist das Deutschniveau B2. Die Bewerbungsfrist bei uni-assist ist der 15.7.
Sie brauchen eines der folgenden Sprachzeugnisse:
Ihnen fehlen noch Deutschkenntnisse? Besuchen Sie bis B2-Niveau einen Sprachkurs in Ihrem Land, z.B. an einem Goethe-Institut, oder an einer Sprachschule in Berlin. Mit Ihrem B2-Zeugnis können Sie sich in jedem Semester für den studienvorbereitenden Deutschkurs DeutschPlus an der Technischen Hochschule Brandenburg bewerben.
Hier einige Sprachschulen in Berlin:
Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik (M.Sc.) brauchen Sie außerdem Englischkenntnisse auf B1-Niveau, für Technologie- und Innovationsmanagement und Entrepreneurship (M.Sc.), Security Management (M.Sc.) und Digitalisierung & Management (M.Sc.) Englischkenntnisse auf B2-Niveau. Die Sprachnachweise dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Nicht vergessen: Ihre Papiere müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und (nur) der höchste Abschluss (für Bachelorbewerbung: Schulabschluss/FSP, für Masterbewerbung: Bachelorabschluss) amtlich beglaubigt sein. Die amtlich beglaubigten Unterlagen müssen Sie NOCH NICHT bei Ihrer Bewerbung bei uni-assist, sondern erst nach Erhalt Ihrer Zulassung direkt beim Studierendensekretariat der THB einreichen!
Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung (mit Stempel/Siegel und Unterschrift) über die Echtheit der Fotokopie eines Zeugnisses von einer dazu autorisierten Stelle: https://www.uni-assist.de/bewerben/dokumente-sammeln/beglaubigungen-uebersetzungen/
Video: https://handbookgermany.de/de/certifiedcopies (Um das Video in anderen Sprachen zu sehen, scrollen Sie bitte ganz nach unten zu Languages.)
Deutschland: Folgende Stellen können eine amtliche Beglaubigung ausstellen: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Gerichte und Notare. Ausland: Folgende Stellen sind zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.
Wintersemester | Sommersemester | |
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Zulassungsfreie Studiengänge | 1. April - 31. August | 15. Oktober - 15. Februar |
Studienvorbereitender Deutschkurs DeutschPlus | 1. April - 10. August | 15. Oktober - 31. Januar |
Studienvorbereitung Brandenburg | 1. April - 15. Juli | - |
Bedenken Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass - fast - alle unsere Bachelor-Studiengänge nur zum Wintersemester beginnen.