Zentrum für Internationales und Sprachen
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der DAAD-Webseite.
Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und die Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen.
Sprachkurse sollten mindestens 20 Lehrstunden á 45 min pro Woche umfassen.
Grundsätzlich kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden:
Personen, die bisher noch keine Erasmus-Fort- und Weiterbildung durchgeführt haben, werden bevorzugt gefördert (Auswahlkriterium der THB). Ansonsten werden die Fördermittel nach Eingang der Bewerbung beim Akademischen Auslandsamt während des Akademischen Jahres vergeben.
Um möglichst vielen Mitarbeiter/innen die Chance auf Teilnahme an einem Sprachkurs zu ermöglichen, müssen bei Sprachreisen, deren Dauer in einer Erasmusprojektperiode eine Woche überschreitet, die Tagespauschalen anteilig gekürzt werden (Zero Grant für 4-5 Tage/Woche, ab der 2. Woche).
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens 60 Tage. Die Förderdauer wird vor der Reise im Grant Agreement festgelegt. Eine Verlängerung kann spätestens während der Reise, aber nicht im Nachhinein vereinbart werden.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Für Deutschland gelten für die u.g. Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag 100 %, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag 70 % der folgenden Tagessätze:
Projekt 2023 | ab Projekt 2024 | |
180 EUR/Tag | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
160 EUR/Tag | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
140 EUR/Tag | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
Bei Bedarf können Reisetage gefördert werden.
Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen von Erasmus+. Daher gibt es finanzielle Sonderzuschüsse für:
Die Fahrtkosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Projekt 2023 | ab Projekt 2024 | |||
Entfernung | Herkömmliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen | Herkömmliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen |
0 – 99 km | 23 EUR | 28 EUR | 56 EUR | |
100 km – 499 km | 180 EUR | 210 EUR | 211 EUR | 285 EUR |
500 km – 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR | 309 EUR | 417 EUR |
2.000 km – 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR | 395 EUR | 535 EUR |
3.000 km – 3.999 km | 530 EUR | 610 EUR | 580 EUR | 785 EUR |
4.000 km – 7.999 km | 820 EUR | 1188 EUR | ||
8.000 km und mehr | 1500 EUR | 1735 EUR |
Im Fokus der horizontalen Erasmus-Priorität Nachhaltigkeit steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318). Bitte reichen Sie zur Beantragung die "Ehrenwörtliche Erklärung zum Grünen Reisen" ein, um den Reisezuschlag für Grünes Reisen zu erhalten.
Tipp: Gerne möchten wir Sie auf das Angebot des neuen Interrail-Passes für Erasmus+ Teilnehmende aufmerksam machen. Der Pass wurde in Kooperation zwischen Eurail und dem European Student Network (ESN) aufgesetzt und bietet auch Hochschulpersonal eine nachhaltige Reisemöglichkeit während Ihres Erasmus+ Aufenthalts.
Sie können mit dem Pass sowohl Ihre Hin- als auch Rückreise bestreiten. Zudem kann der Pass genutzt werden, um das Gastland und benachbarte Länder während des Aufenthalts weiter zu erkunden.
Bitte sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz. Neben der Europäischen Krankenversicherungskarte sollten folgende Versicherungen gegeben sein:
Für eine Förderung müssen die folgenden Formulare ausgefüllt und im Akademischen Auslandsamt eingereicht werden:
Zudem muss der DR-Antrag über das ZIS eingereicht werden, um die Finanzierungsquelle zu bestätigen. Bitte beachten Sie auch das nötige A1-Formular.
Einen allgemeinen Ablaufplan finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass eine mögliche positive Differenz von realen Kosten zu der ausgezahlten Fördersumme (Tagessätze und Fahrtkosten) bei Ihnen als geförderter Person verbleibt und ggf. persönlich versteuert werden muss.
Als geförderte Person unterliegen Sie einer Berichtspflicht:
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einen Bericht über Ihren Auslandsaufenthalt einreichen. Hierfür wird Ihnen nach Ihrer Rückkehr ein Online-Formular zugesandt.