Auslandsaufenthalte für Lehrende

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die einen Kooperationsvertrag mit der THB abgeschlossen haben und eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozent/-innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Weitere Informationen finden Sie auf der DAAD-Webseite.

Dauer des Aufenthaltes und Lehrplan
  • Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten).
  • Die Förderdauer wird vor der Reise im Grant Agreement festgelegt. Eine Verlängerung kann spätestens während der Reise, aber nicht im Nachhinein vereinbart werden.
  • Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. anteilig für jede zusätzliche angefangene Woche.
  • Möglich ist ferner eine Kombination von Lehre und Weiterbildung (STA/STT). In diesem Falle beträgt das Mindestlehrdeputat an der Partnerhochschule 4 Stunden.
  • Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: Als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden, Teilnahme an Rigorosa etc. Wichtig ist, dass die Lehrkraft physisch anwesend ist.
Auswahlkriterien
  • Personen, die bisher noch keinen Erasmus-Lehraufenthalt durchgeführt haben, werden bevorzugt gefördert (Auswahlkriterium der THB). Ansonsten werden die Fördermittel nach Eingang der Bewerbung beim Akademischen Auslandsamt während des Akademischen Jahres vergeben.
  • Um möglichst vielen Lehrenden die Teilnahme zu ermöglichen, müssen bei Aufenthalten, die länger als zwei Wochen dauern, die Tagespauschalen gekürzt werden.
Wer kann gefördert werden?
  • Professor/-innen und Dozent/-innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozent/-innen ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte
  • Emeritierte Professor/-innen und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen
  • Unternehmenspersonal
Förderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Für Deutschland gelten für die u.g. Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag 100 %, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag 70 % der folgenden Tagessätze:

 Projekt 2023ab Projekt 2024
180 EUR/TagDänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

160 EUR/TagBelgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, ZypernEstland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
140 EUR/TagBulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, UngarnBulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Bei Bedarf können Reisetage gefördert werden.

Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen von Erasmus+. Daher gibt es finanzielle Sonderzuschüsse für:

  • Lehrende, die ihr(e) Kind(er) während des Erasmus+ Auslandsaufenthalt mitnehmen, können Sondermittel als Pauschale erhalten.
  • Lehrende mit Behinderung (GdB 20 oder mehr bzw. anderweitig nachgewiesen) oder chronischer Erkrankung aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

 Projekt 2023 ab Projekt 2024 
EntfernungHerkömmliches ReisenUmweltfreundliches ReisenHerkömmliches ReisenUmweltfreundliches Reisen
0 – 99 km23 EUR 28 EUR56 EUR
100 km – 499 km180 EUR210 EUR211 EUR285 EUR
500 km – 1.999 km275 EUR320 EUR309 EUR417 EUR
2.000 km – 2.999 km360 EUR410 EUR395 EUR535 EUR
3.000 km – 3.999 km

530 EUR

610 EUR580 EUR785 EUR
4.000 km – 7.999 km820 EUR 1188 EUR 
8.000 km und mehr1500 EUR 1735 EUR 
Umweltfreundliches Reisen/Green Travel

Im Fokus der horizontalen Erasmus-Priorität Nachhaltigkeit steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318). Bitte reichen Sie zur Beantragung die "Ehrenwörtliche Erklärung zum Grünen Reisen" ein, um den Reisezuschlag für Grünes Reisen zu erhalten.

Tipp: Gerne möchten wir Sie auf das Angebot des neuen Interrail-Passes für Erasmus+ Teilnehmende aufmerksam machen. Der Pass wurde in Kooperation zwischen Eurail und dem European Student Network (ESN) aufgesetzt und bietet auch Hochschulpersonal eine nachhaltige Reisemöglichkeit während Ihres Erasmus+ Aufenthalts.

Sie können mit dem Pass sowohl Ihre Hin- als auch Rückreise bestreiten. Zudem kann der Pass genutzt werden, um das Gastland und benachbarte Länder während des Aufenthalts weiter zu erkunden.

Versicherungen

Bitte sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz. Neben der Europäischen Krankenversicherungskarte sollten folgende Versicherungen gegeben sein:

  • ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland),
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht),
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit),
  • Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).
Administratives

Für eine Förderung müssen die folgenden Formulare ausgefüllt und im Akademischen Auslandsamt eingereicht werden:

Zudem muss der Dienstreise-Antrag über das ZIS eingereicht werden, um die Finanzierungsquelle zu bestätigen. Bitte beachten Sie auch das nötige A1-Formular. Einen allgemeinen Ablaufplan finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass eine mögliche positive Differenz von realen Kosten zu der ausgezahlten Fördersumme (Tagessätze und Fahrtkosten) bei Ihnen als geförderter Person verbleibt und ggf. persönlich versteuert werden muss.

Vorbei, aber bitte nicht vergessen!

Als geförderte Person unterliegen Sie einer Berichtspflicht:
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einen Bericht über Ihren Auslandsaufenthalt einreichen. Hierfür wird Ihnen nach Ihrer Rückkehr ein Online-Formular zugesandt.

 

 

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