Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung (mit Stempel/Siegel und Unterschrift) über die Echtheit der Fotokopie eines Zeugnisses von einer dazu autorisierten Stelle:
Video: https://handbookgermany.de/de/certifiedcopies (Um das Video in anderen Sprachen zu sehen, scrollen Sie bitte ganz nach unten zu Languages.)
Folgende Stellen können in Deutschland eine amtliche Beglaubigung ausstellen:
Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Gerichte und Notare. Im Ausland können folgende Stellen eine amtliche Beglaubigung ausstellen: Institutionen, die das Zeugnis/Zertifikat ausgestellt haben, z.B. Schulen, Hochschulen, Sprachschulen, das Erziehungsministerium, Deutsche Botschaften und Konsulate, die Kunturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis/Zertifikat stammt und Behörden und Notare, die amtliche Beglaubigungen vornehmen dürfen.