Für Studiengänge mit der Unterrichtssprache Deutsch:
Zusätzlich zum Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse müssen Sie für die folgenden Studiengänge auch einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse erbringen:
Wirtschaftsingenieurwesen M.Sc.: B1 / Nachweis durch Hochschulzugangsberechtigung mit Englisch-Note von 3,0 oder besser oder mittels eines Tests kommerzieller Anbieter auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
Security Management M.Sc. und Digitalisierung & Management M.Sc.: B2 / Nachweis von Englischkenntnissen auf B2 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
Für Studiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch:
Mechanical Engineering M.Eng. und Interactive Media M.Sc. werden voraussichtlich ab dem Wintersemester 2025/26 ausschließlich auf Englisch unterrichtet.
Sie müssen dafür einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse auf B2 Niveau erbringen (TOEFL iBT mind. 85 Punkte, IELTS Academic mind. 6,0 Punkte, B2 First Mindestnote B, telc English B2, Unicert II oder DAAD-Sprachenzertifikat B2, Zeugnis über die HZB oder einen ersten berufsqualifizierenden Bildungsabschluss, das mindestens das Sprachniveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens ausweist und das von einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung in Deutschland, in der EU oder von einer deutschen Schule im Ausland ausgestellt wurde, HZB oder erster berufsqualifizierender Bildungsabschluss aus dem Vereinigten Königreich, Irland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Neuseeland).