Zentrum für Internationales und Sprachen
Mit der Erasmus+ Förderung sind neben Auslandssemestern auch Praktika im Ausland möglich. Praktische Erfahrung sammeln ist ein wichtiger Schritt für einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben. Mit Erasmus+ können Sie während Ihres Studiums praktische Berufserfahrung in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland sammeln. Eine Förderung ist auch bis zu 12 Monate nach dem Abschluss möglich. Gefördert werden Praktika in allen 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Serbien.
Hier geht es zu einem kurzen Erasmus+ Erklärvideo.
Interessiert? Dann bewerben Sie sich gleich über das LEONARDO-Büro Brandenburg (kerstin.schneider(at)b-tu.de) für eine finanzielle Förderung. Bei der Praktikumssuche können Sie auf eine Unternehmensdatenbank des LEONARDO-Büros zugreifen oder sich ganz eigenständig einen Praktikumsplatz organisieren.
Bewerbungsfristen:
Bewerbungsunterlagen und mehr Informationen erhalten Sie im LEONARDO-Büro Brandenburg (leonardo(at)tu-cottbus.de).
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den teilnehmenden Ländern. Eine Vergütung der Praktikumseinrichtung wird nicht auf die Erasmus+ Förderung angerechnet. Somit gibt es die Erasmus+ Förderung zusätzlich zu einem möglichen Praktikumsgehalt. Bei BAföG-Empfängern werden 300 EUR der Erasmus+ Förderung nicht auf das BAföG angerechnet. Für Auslandsaufenthalte zu Praktikumszwecken gelten die folgenden Monatsraten der drei Ländergruppen.
Gruppe 1: 555 EUR/Monat | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxem-burg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
Gruppe 2: 495 EUR/Monat | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
Gruppe 3: 435 EUR/Monat | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Ru-mänien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Online Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.