Noch im Studium? Schon im Praktikum!

Mit der Erasmus+ Förderung sind neben Auslandssemestern auch Praktika im Ausland möglich. Praktische Erfahrung sammeln ist ein wichtiger Schritt für einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben. Mit Erasmus+ können Sie während Ihres Studiums praktische Berufserfahrung in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland sammeln.  Eine Förderung ist auch bis zu 12 Monate nach dem Abschluss möglich. Gefördert werden Praktika in allen 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Serbien.

Hier geht es zu einem kurzen Erasmus+ Erklärvideo.

Interessiert? Dann bewerben Sie sich gleich über das LEONARDO-Büro Brandenburg (leonardo" <bGVvbmFyZG9AYg==-tu.de) für eine finanzielle Förderung. Bei der Praktikumssuche können Sie auf eine Unternehmensdatenbank des LEONARDO-Büros zugreifen oder sich ganz eigenständig einen Praktikumsplatz organisieren.

Meine Vorteile auf einen Blick
  • Möglichkeit der akademischen Anerkennung bei Pflichtpraktika, auf Wunsch Aufnahme Nicht-Pflichtpraktika in das Diploma Supplement
  • EU-Praktikumsvertrag inkl. Tätigkeitsbeschreibung zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierender/-m
  • Begleitung während des Praktikums durch je eine Ansprechperson an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Finanzielle Förderung der auslandsbedingten Mehrkosten
  • Sprachliche und organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung
  • Sonderzuschüsse für Studierende, die ihr(e) Kind(er) während des Erasmus+ Auslandsaufenthalt mitnehmen und für Studierende mit Behinderung, weitere Informationen dazu hier.
Wann und wie lange kann ich gefördert werden?
  • Mehrere ERASMUS+ Praktika und Studiensemester pro Studienzyklus möglich (12 Monate Erasmus Zeitkontingent pro Studienzyklus)
  • Gefördert werden Praktika im europäischen Ausland von jeweils zwei bis zwölf Monaten Länge (Mehrfachförderung möglich!)
  • Erfolgt die Bewerbung noch im letzten Jahr der Studienphase, wird ein Praktikum noch innerhalb eines Jahres nach Abschluss dieser Studienphase gefördert (Graduiertenpraktika).
Wer wird wo gefördert?
  • Regulär immatrikulierte Studierende ab 1. Fachsemester
  • Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am Erasmus-Programm teilnehmen, die ein vollständiges Studium an der Technischen Hochschule Brandenburgen (THB) absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt.
  • Heimathochschule besitzt eine gültige Erasmus Universitätscharta, kurz ECHE
  • Keine Förderung von Praktika in europäischen Institutionen oder Organisationen, in nationalen diplomatischen Vertretungen sowie in Organisationen, die EU-Programme verwalten möglich
  • Abschluss eines obligatorischen Online-Sprachtests vor der Ausreise, ggf. Online-Sprachkurs
Wie bewerbe ich mich?

Bewerbungsfristen:

  • Noch kein Praktikumsplatz vorhanden? Bewerbung mindestens 6 Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt
  • Praktikumsplatz bereits vorhanden? Bewerbung mindestens 3 Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt

Bewerbungsunterlagen und mehr Informationen erhalten Sie im LEONARDO-Büro Brandenburg (leonardo(at)tu-cottbus.de).

Wie hoch ist die Förderung?

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den teilnehmenden Ländern. Eine Vergütung der Praktikumseinrichtung wird nicht auf die Erasmus+ Förderung angerechnet. Somit gibt es die Erasmus+ Förderung zusätzlich zu einem möglichen Praktikumsgehalt. Bei BAföG-Empfängern werden 300 EUR der Erasmus+ Förderung nicht auf das BAföG angerechnet. Für Auslandsaufenthalte zu Praktikumszwecken gelten die folgenden Monatsraten der drei Ländergruppen.

 

Gruppe 1:  600 EUR/Monat                                                          Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg,  Norwegen, Schweden
Gruppe 2: 540 EUR/MonatBelgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3: 480 EUR/MonatBulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Aufstockungsbeträge (Top-ups)

Erasmus-Studierende aller oben genannter Gruppen können zudem Aufstockungsbeträge beantragen.

Für Teilnehmende mit geringeren Chancen (250 €/Monat):

  •    Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
  •    Studierende, die mit eigenen Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  •    Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  •    Erwerbstätige Studierende (abhängig vom Gehalt)

Für nachhaltiges Reisen (50 € einmalig):

  •    Studierende, die mindestens 50 % der Reise nicht mit dem Flugzeug bestreiten
  •    Bis zu 4 Reisetage können auf die Dauer des Gesamt-Stipendiums angerechnet werden
Vorbei, aber bitte nicht vergessen!

Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Online Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Print this pageDownload this page as PDF