Zentrum für Internationales und Sprachen
Sie sind, außer für Wahlpflichtfächer und dritte Versuche, normalerweise für die Prüfungen Ihres Semesters angemeldet. Sie können sich bis zu zwei Wochen vor der Prüfung beim Prüfungsamt von den Prüfungen abmelden. Einzelne Regelungen, z.B. zum Freiversuch, hängen auch von Ihrem Studiengang ab. Lesen Sie dazu die Prüfungsordnungen Ihres Fachbereichs und fragen Sie Ihr Prüfungsamt!
Zum Beispiel bei unserem Careerservice, beim Stellenticket der THB, oder beim Studentenwerk Potsdam.
Interessante Veranstaltungen finden Sie hier. Sie können sich gern auch an das Akademische Auslandsamt im Raum WWZ 2.41 wenden.
Als ausländischer Studierender der Technischen Hochschule Brandenburg kann man sich bei Fragen oder bei Beschwerden zum Nationalen Kodex an den AStA wenden, der die Beschwerde an die Vizepräsidentin für Lehre und Internationales weiterleitet.
Absolventen aus EU Ländern können nach Studienabschluss aufgrund der Freizügigkeit ihren Arbeitsplatz frei wählen.
Für Hochschulabsolventen aus Staaten außerhalb der EU kann die Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem angemessenen Arbeitsplatz bei der Ausländerbehörde um 18 Monaten verlängert werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Während der Arbeitsplatzsuche können Sie weiterhin 140 Tage bzw. 280 halbe Tage jobben.