Zentrum für Internationales und Sprachen
Achtung: Alle Ihre Papiere müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und amtlich beglaubigt sein!
Sie brauchen eines der folgenden Sprachzeugnisse:
Ihre bisherigen Zeugnisse (Schule und ggf. auch Hochschule) müssen dem deutschen Abiturzeugnis entsprechen. Bei Ihrer Bewerbung wird dies u.a. mit der Datenbank Anabin geprüft.
Für die Studiengänge BWL (B.Sc.) und Wirtschaftsinformatik (M.Sc.) brauchen Sie außerdem Englischkenntnisse auf B1-Niveau, für BWL (M.Sc.), Technologie- und Innovationsmanagement und Entrepreneurship (M.Sc.) sowie Security Management (M.Sc.) Englischkenntnisse auf B2-Niveau. Die Sprachnachweise dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Studienbewerber ohne direkte Hochschulzugangsberechtigung können nach einem speziellen Vorbereitungskurs in Kooperation mit der Universität Potsdam von Oktober - Juni eine interne Hochschulaufnahmeprüfung ablegen. Voraussetzung dafür ist das Deutschniveau B2, die Bewerbungsfrist ist der 15.7. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an heike.wolff(at)th-brandenburg.de
Ihnen fehlen noch Deutschkenntnisse? Besuchen Sie bis B2-Niveau einen Sprachkurs in Ihrem Land, z.B. an einem Goethe-Institut, oder an einer Sprachenschule in Berlin. Mit Ihrem B2-Zeugnis können Sie in jedem Semester an der Technischen Hochschule Brandenburg den studienvorbereitenden Deutschkurs Deutsch Plus besuchen.
Hier einige Sprachenschulen in Berlin:
Ihre Zeugnisse sind nicht ausreichend? Besuchen Sie erst ein Studienkolleg und beginnen danach Ihr Studium. Zusammen mit der Universität Potsdam bieten wir alternativ für Bewerber ohne direkten Hochschulzugang das einjährige Programm "ESiSt - Erfolgreicher Studieneinstieg für internationale Studierende in Brandenburg" (siehe auch Kurzvideo hier) an. Die Bewerbungsfrist ist der 15.7. über Uni-Assist.
Nicht vergessen: Ihre Papiere müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und amtlich beglaubigt sein.
Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung (mit Stempel/Siegel und Unterschrift) über die Echtheit der Fotokopie eines Zeugnisses von einer dazu autorisierten Stelle.
Deutschland: Folgende Stellen können eine amtliche Beglaubigung ausstellen: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Gerichte und Notare. Ausland: Folgende Stellen sind zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.
Wintersemester | Sommersemester | |
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Zulassungsfreie Studiengänge | 1. Juni - 31. August | 1. Dezember - 15. Februar |
Studienvorbereitender Deutschkurs Deutschplus | 1. Juni - 10. August | 1. Dezember - 31. Januar |
Studienvorbereitung Brandenburg | 1. Juni - 15. Juli | - |
Bedenken Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass - fast - alle unsere Bachelor-Studiengänge nur zum Wintersemester beginnen.