Auslandssemester an einer Partnerhochschule

Die Technische Hochschule Brandenburg unterhält zahlreiche Kooperationen mit europäischen Partnerhochschulen über das ERASMUS-Programm sowie mit außereuropäischen Hochschulen.

Hier finden Sie die aktuelle Broschüre aller Partnerhochschulen mit Angaben dazu, für welchen Studiengang die jeweiligen Hochschulen geeignet sind.

Die Partnerhochschulen außerhalb Europas fallen nicht unter das Erasmusprogramm, d.h. Fördermittel für einen Studienaufenthalt dort müssen gesondert beantragt werden.

Bei einem Auslandsemester an einer der Partnerhochschulen entfallen die Studiengebühren für Studierende der Technischen Hochschule Brandenburg . 

Wann und wie kann ich mich bewerben?

Für einen Auslandsaufenthalt im Wintersemester:

  • bis 15.02. für alle Partnerhochschulen

Für  einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester:

  • bis 31.08. für alle weiteren Partnerhochschulen

Bitte bewerben Sie sich mit einem Teilnahmeantrag (siehe Formulare in der rechten Spalte) im Akademischen Auslandsamt der Technischen Hochschule Brandenburg.

Sollte es mehr Bewerber/innen als Austauschplätze geben, geht der Austauschplatz an die Studierenden mit dem besten Notendurchschnitt. Bei den übrigen Studierenden wird auf den Zweit- oder Drittwunsch ausgewichen.

Erfahrungsberichte

Aktuelle Erfahrungsberichte von Studierenden, die im Ausland waren, finden Sie passwortgeschützt in Moodle. Damit Sie die Berichte lesen können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten für Moodle ein. 

Fördermöglichkeiten

Hinweise zu Förderungsmöglichkeiten können Sie hier aufrufen.

Auslandssemester an einer Nicht-Partnerhochschule

Es gibt außerdem die Möglichkeit, selbstorganisiert ein Auslandssemester an einer Hochschule zu absolvieren, die keine Partnerhochschule der Technischen Hochschule Brandenburg ist. Dazu bewerben Sie sich eigenständig an einer Hochschule Ihrer Wahl oder gehen über eine Vermittlerorganisation, die Sie kostenlos zu Hochschulen berät und kostenlos bei der Bewerbung unterstützt. Im Ggensatz zum Auslandssemester an einer Partnerhochschule, bei dem aufgrund der Kooperation keine Studiengebühren anfallen, muss an einer Nicht-Partnerhochschule mit Studiengebühren gerechnet werden. Einige der Vermittlerorganisationen bieten Stipendien und/oder vergünstigte Konditionen bei Studiengebühren an.

Vermittlerorganisationen (Auswahl)

An der University of Newcastle erhalten THB-Studierende 10% Rabatt auf die Studiengebühren, weitere Informationen hier.

Anerkannte Hochschulen finden Sie in der Datenbank der Kultusministerkonferenz Anabin.
Reisewarnungen, aktuelle Sicherheitslage des Ziellandes und Gesundheits- und Impfhinweise finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Erkundigen Sie sich über die notwendigen Formulare und Schritte für das Auslandssemester und Finanzierungsmöglichkeiten. Lesen Sie die Erfahrungsberichte von Studierenden an unseren Partnerhochschulen!

Nach der Mobilitätsphase: Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Nach der Mobilitätsphase sendet die Gasthochschule ein Transcript of Records an die Studierenden, welches Informationen zu den Noten sowie der Notenverteilung beinhaltet. Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen reichen Studierende eine Kopie des Transcript of Records und des vollständigen LA im Prüfungsamt ein. Sollte die Gasthochschule ein anderes Notensystem haben, geben Sie die Beschreibung des Notensystems mit im Prüfungsamt ab. Die Note wird vom Prüfungsausschuss umgerechnet, sollte eine benotete Anrechnung vorgesehen sein. Das Prüfungsamt trägt dann die Noten bzw. das bestandene Auslandssemester in das Online-Prüfungssystem der THB ein.
Notenumrechnungsverfahren von im Auslandssemester erhaltenen Noten:
Folgender Hinweis gilt für Studierende, deren Auslandssemester benotet in das Studium an der Technischen Hoch-schule Brandenburg einfließt (vgl. SPO).
Wenn das Notensystem im Gastland anders als das Notensystem im deutschen Hochschulsystem ist, muss die Note entsprechend umgerechnet werden. Die Technische Hochschule Brandenburg nutzt für die Notenumwandlung die Umrechnungstabellen der Universität Potsdam. Sollte für ein Land eine solche Tabelle nicht vorhanden sein, findet die so genannte "modifizierte bayerische Formel" Anwendung (vgl. Beschluss „Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen“ der Kultusministerkonferenz, 2013).

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