Auslandsbafög (Praktikum)
Wer fördert mich?
Bafög-Ämter im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Forschung
Was wird gefördert?
Auslandspraktika von mindestens 12 Wochen Dauer
Wie wird gefördert?
Geförderte Studierende erhalten für ihren Studienaufenthalt im Ausland
- einen Auslandszuschlag für alle Länder außerhalb der europäischen Union sowie für die Schweiz (lesen Sie hier wie hoch der Zuschlag für Ihr Zielland ist),
- einen Zuschuss für die Krankenversicherung,
- einen pauschalen Zuschlag für die Reisekosten zum Ausbildungsort im Ausland (500 Euro in Europa, 1000 Euro außerhalb Europas).
Wie lauten die Zugangsvoraussetzungen?
- Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit (oder ausländische Studierende, die die Voraussetzungen nach § 8 des Bafög-Gesetzes erfüllen)
- ausreichende Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden
- Mindestdauer des Praktikums: 12 Wochen
- Praktikum muss als Pflichtpraktikum in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sein
- bei außereuropäischen Praktika muss nachgewiesen werden, dass diese besonders förderwürdig sind
Wann und wie kann ich mich bewerben?
Bewerben Sie sich möglichst frühzeitig bei dem für Sie zuständigen Bafög-Amt, spätestens jedoch im Monat der Ausreise. Lesen Sie bitte hier, welches Amt für Sie zuständig ist. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes beim Bafög-Amt des Studentenwerkes Potsdam abmelden müssen!
Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung erhalten Sie hier.
Lesen Sie bitte in jedem Fall das Bafög-Gesetz und informieren sich bei Ihrem zuständigen Bafög-Amt über die jeweilige Auslegung des Gesetzes und die gültigen Verwaltungsvorschriften!
§ 5: Ausbildung im Ausland — Absatz (5) bezieht sich auf das Praktikum!
Flyer des Deutschen Studierendenwerks zum Auslandsbafög.