Zentrum für Internationales und Sprachen
ECTS, das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen, wurde von der Europäischen Kommission eingeführt, um die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland zu gewährleisten. Es stellt eine Möglichkeit dar, Lernerfolge zu messen, zu vergleichen und an andere Institutionen zu übertragen.
Die ECTS Kreditpunkte beschreiben den Arbeitsaufwand eines Studierenden für die Teilnahme an einem Kurs. Sie reflektieren die Arbeitsmenge, die jeder Kurs erfordert, im Vergleich zu dem Gesamtarbeitsaufwand für ein volles akademisches Jahr inklusive Vorlesungen, Praktika, Seminare, Eigenstudium (in der Bibliothek oder Hause) und Prüfungen. Daher drücken die Kreditpunkte einen relativen Wert aus.
Das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres ergibt 60 ECTS-Kreditpunkte; normalerweise werden 30 Punkte für ein Semester gewährt. Kreditpunkte werden nur vergeben, wenn der Kurs vollständig besucht wurde und alle Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden.
Studierende erhalten die volle Anerkennung für die im Learning Agreement abgestimmte akademische Leistung, die erfolgreich an Erasmus-Partnerhochschulen bzw. an anderen Hochschulen nach Absprache erbracht wurde.
Dazu ist vor dem Auslandsaufenthalt ein Lehrabkommen, das sogenannte Learning Agreement, zwischen Studierendem, THB und Gasthochschule abzuschliessen. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Partnerhochschulen über das Studienangebot und besprechen die zu wählenden Fächer mit dem Prüfungsausschuß des zuständigen Fachbereichs bzw. bei ACS und BWL Master mit dem Studiendekan, die das Learning Agreement unterzeichnen. Das Akademische Auslandsamt unterzeichnet nach der Prüfung durch den Prüfungsausschuß/Studiendekan. Änderungen des Learning Agreements müssen schnellstmöglich, spätestens jedoch einen Monat nach Beginn des Auslandsaufenthalts abgestimmt werden.
Wenn der/die Studierende erfolgreich das dort beschlossene Studienprogramm im Ausland absolviert hat, werden die erbrachten Kreditpunkte an der THB anerkannt. Dazu müssen die im Learning Agreement und im Transcript of Records der Gasthochschule aufgeführten Module übereinstimmen. Bitte reichen Sie nach dem Auslandsaufenthalt eine Kopie des Transcripts und des Learning Agreements im Prüfungsamt ein.
Bei Nichtbestehen einer Prüfung im Ausland sollte zunächst mit der Partnerhochschule geklärt werden, ob die Möglichkeit einer Nachprüfung besteht. Ist das nicht der Fall, muss die Nachprüfung im äquivalenten Fach an der THB durchgeführt werden.
Bei Fragen oder bei Beschwerden zum Anerkennungsverfahren können Sie sich an den AStA wenden, der die Beschwerde an den Vizepräsidenten für Studium und Lehre weiterleitet.
Weitere Informationen zu den Kreditpunkten finden Sie auf den Webseiten unserer drei Fachbereiche, zu ECTS unter https://education.ec.europa.eu/de/education-levels/higher-education/inclusive-and-connected-higher-education/european-credit-transfer-and-accumulation-system und zur Anerkennung allgemein in der Rahmenordnung der THB.
An der Technischen Hochschule Brandenburg wird das deutsche Notensystem genutzt:
1.0 - 1.3 | sehr gut |
1.7 - 2.3 | gut |
2.7 - 3.3 | befriedigend |
3.7 - 4.0 | ausreichend / niedrigste Bestehensnote |
5 | mangelhaft |