Zentrum für Internationales und Sprachen
Geflüchtete haben grundsätzlich die Möglichkeit, hier an der Technischen Hochschule Brandenburg zu studieren.
Beim Zugang zu einem Studium werden Geflüchtete wie internationale Studienbewerber:innen gestellt.
Sprachliche Voraussetzungen:
Für internationale Studienbewerber bzw. studieninteressierte Geflüchtete ist der Nachweis der Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) zu erbringen.
Sie müssen eines der folgenden Sprachzeugnisse nachweisen:
Fachliche Voraussetzungen:
Ihre bisherigen Zeugnisse (Schule und ggf. auch Hochschule) müssen dem deutschen Abiturzeugnis entsprechen.
In der Datenbank Anabin (Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse) können Sie prüfen, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss in Deutschland anerkannt ist.
Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland mind. 2 Jahre studiert haben, bzw. bereits einen Studienabschluss besitzen, können Sie sich für die gleiche oder eine benachbarte Studienrichtung bewerben. Über die Datenbank Anabin können Sie prüfen, ob Ihre im Heimatland absolvierten Studienzeiten für den direkten fachbezogenen Zugang zum Studium ausreichen. Falls Sie bereits einen Studienabschluss besitzen, können Sie sich für alle Bachelorstudiengänge bewerben.
Sie benötigen für den Studiengang Wirtschaftsinformatik M.Sc. ein Zertifikat der Niveaustufe B1 und für den Master sowie für Technologie- und Innovationsmanagement und Entrepreneurship sowie Security Management ein Zertifikat der Niveaustufe B2.
Wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung haben, können Sie sich nicht direkt für das Studium an der THB bewerben, dazu müssen Sie zuvor ein studienvorbereitendes Jahr absolvieren.
Zusammen mit der Universität Potsdam bieten wir für Bewerber und Bewerberinnen ohne direkten Hochschulzugang die einjährige Studienvorbereitung Brandenburg an. Die Bewerbungsfrist ist der 15.7. über Uni-Assist.
Informationen zu anderen Studienkollegs in Deutschland finden Sie unter:
www.studienkollegs.de
Der TestAS ist ein zentraler, standardisierter Studierfähigkeitstest für ausländische Studienbewerber:innen. Innerhalb Deutschlands gibt es mehrere Testzentren. Der Test wird auf Deutsch, Englisch und Arabisch angeboten. Die Bewerbung für kostenfreie Teilnahme am Test erfolgt über das TestAS-Portal für Flüchtlinge (http://refugees.testas.de/).
Wenn aufgrund von Flucht Zeugnisse fehlen, orientiert sich die Technische Hochschule Brandenburg am Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 03.12.2015.
Bei unvollständigen Unterlagen entscheidet die Hochschule über die fachliche Eignung des Bewerbers. Wir empfehlen Ihnen sich vor der Bewerbung bei Frau Meyer (bmFkaW4ubWV5ZXJAdGg=-brandenburg.de) beraten zu lassen.
Anerkannte Geflüchtete können BAföG beantragen, unabhängig davon, wie lange sie bereits in Deutschland sind. Gleiches gilt für Geduldete und Inhaber:innen bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel, wenn sie sich bereits seit 15 Monaten in Deutschland aufhalten. Seit dem 1. September 2019 können Asylbewerber:innen, die studieren, auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthaltes in Deutschland Leistungen nach dem AsylbLG beziehen.
BAföG erhalten Sie nicht für die Studienvorbereitung bzw. den vorbereitenden Deutschkurs.
Wenn Sie als Studierende/r an der Technischen Hochschule Brandenburg eingeschrieben sind, ist das deutschlandweit gültige Deutschlandsemesterticket Teil des Studierendenausweises, d.h. Sie bekommen es automatisch.
Koordinatorin für Flüchtlingsangelegenheiten
Nadin Meyer
T +49 3381 355-125
bmFkaW4ubWV5ZXJAdGg=-brandenburg.de