Zentrum für Internationales und Sprachen
Ich kann jedem nur empfehlen, die Chance zu ergreifen, an der TH Brandenburg zu studieren denn hier hat man die Möglichkeit: seine Probleme direkt an die Dozenten zu stellen, sich kulturell weiterentwickeln und durch die hier organisierten Firmentage hat man die Möglichkeit Firmenkontakte zu knüpfen und sich eine nachhaltige berufliche Karriere zu sichern." Keline F. aus Kamerun, Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Energieeffizienz technischer Systeme
Nein, das Land Brandenburg erhebt keine Studiengebühren. Es wird lediglich ein Semesterbeitrag erhoben. Im Semesterbeitrag ist auch das Deutschlandsemesterticket enthalten. Für einzelne Masterstudiengänge und Fernstudiengänge können weitere Benutzungsgebühren anfallen.
Um an der Technischen Hochschule Brandenburg zugelassen zu werden, müssen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die durch eine anerkannte Prüfung nachgewiesen werden. Näheres hierzu:
www.th-brandenburg.de/1734.html
Die Technische Hochschule Brandenburg möchte Flüchtlingen, die aufgrund ihrer Flucht das Studium unterbrechen mussten oder nicht aufnehmen konnten, die Möglichkeit zum Studium bieten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Hochschulzugang an Frau Meyer (meyerna(at)th-brandenburg.de). Wir beraten Sie gern zum Bewerbungsablauf und zu den nötigen Voraussetzungen.
Sie benötigen für den Studiengang Wirtschaftsinformatik Master ein Zertifikat auf B1-Niveau und für die Master Technologie- und Innovationsmanagement und Entrepreneurship sowie Security Management ein Zertifikat der Niveaustufe B2/C1.
Für den Bachelor in Wirtschaftsinformatik werden B1-Englischkenntnisse dringend empfohlen. Sie müssen aber nicht nachgewiesen werden.
Unser aktuelles Studienangebot finden Sie hier.
Wenn Sie als Student/in an der Technischen Hochschule Brandenburg eingeschrieben sind, so ist das deutschlandweit gültige Deutschlandsemesterticket Teil des Studierendenausweises, d.h. Sie bekommen es automatisch.
Die Lebenshaltungskosten in Brandenburg betragen etwa 700 - 850 Euro monatlich.
Das Studierendenwerk West:Brandenburg bietet für Studierende der Technischen Hochschule Brandenburg Wohnheimzimmer an. Die Miete für ein Zimmer in einem Wohnheim kostet zwischen 280 und 340 Euro. Nähere Informationen dazu: https://www.stwwb.de/wohnen/unsere-wohnheime#/wohnheimdetail/18
Im Bundesland Brandenburg gibt es anstelle eines Studienkollegs das Programm ESiSt - Erfolgreicher Studieneinstieg für internationale Studierende in Brandenburg in Kooperation mit der Universität Potsdam. Dieder Kurs bereitet sprachlich, fachlich und interkulturell auf ein Studium nur an einer Hochschule im Land Brandenburg vor. Bitte bewerben Sie sich bis zum 15.7. jeden Jahres über Uni-Assist.
Weitere Informationen gibt es hier: https://www.uni-potsdam.de/de/zessko/studieneingangsphase/esist/svb
Informationen zu Studienkollegs in anderen Bundesländern finden Sie unter: www.studienkollegs.de
Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung (mit Stempel/Siegel und Unterschrift) über die Echtheit der Fotokopie eines Zeugnisses von einer dazu autorisierten Stelle.
Deutschland: Folgende Stellen können eine amtliche Beglaubigung ausstellen: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Gerichte und Notare.
Ausland: Folgende Stellen sind zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.
Bitte keine Originale einreichen!
Wir bieten einen studienvorbereitenden Deutschkurs an.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Wenn Sie nicht aus der EU bzw. bestimmten Ländern kommen, benötigen Sie, um in Deutschland studieren zu können, ein Visum zu Studienzwecken/ Studienvorbereitung.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
https://www.study-in.de/de/studium-planen/voraussetzungen/visum-und-aufenthaltserlaubnis_26604.php
https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studium-planen/
Die Entscheidung liegt beim Fachbereich. Bitte reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen ein. Dieser wird dann vom Prüfungsausschuss geprüft.
Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland mind. 2 Jahre studiert haben, bzw. bereits einen Studienabschluss besitzen können Sie sich für die gleiche oder eine benachbarte Studienrichtung bewerben. Über die Datenbank Anabin können Sie prüfen, ob Ihre im Heimatland absolvierten Studienzeiten für den direkten fachbezogenen Zugang zum Studium ausreichen. Falls Sie bereits einen Studienabschluss besitzen, können Sie sich für alle Bachelorstudiengänge bewerben.
Wer in Deutschland studieren möchte, benötigt eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Deutsche Studienbewerber legen dafür das Abitur ab. Als internationaler Studienbewerber können Sie über die Datenbank Anabin (Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse) prüfen, ob Sie über einen dem Abitur gleichwertigen Schulabschluss verfügen.
Mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bekommen Sie einen Vermerk über die zustimmungsfreie Erwerbstätigkeit (ohne Arbeitsgenehmigung). Sie dürfen an bis zu 140 ganzen Tagen oder an 280 halben Tagen in einem Kalenderjahr arbeiten. Alternativ können Sie Werkstudentenjobs bis zu 20 Stunden in der Woche ausüben. Die Höhe des Gehalts und der Gegenstand der Beschäftigung spielen dabei keine Rolle.
Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie in der Broschüre Jobben für internationale Studierende des Deutschen Studierendenwerks.
Eine Datenbank an Förderorganisationen finden Sie auf der DAAD Webseite.
Auch die THB vergibt Stipendien.
In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie für eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule eine gültige Krankenversicherung vorlegen müssen.
Studieninteressierte können sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten für Studenten spezielle Tarife an (ca. 120 EUR monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung).
Die studentische Krankenversicherung gilt jedoch nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, danach werden die Beiträge erhöht.
Wir empfehlen Ihnen, ca. 3 Monate vor Ablauf des Visums die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen, da es bis zu 8 Wochen dauert, bis diese ausgestellt wird.
Der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie bei der Ausländerbehörde persönlich stellen. Neben dem Antrag brauchen Sie noch folgende Unterlagen:
Nach Ihrer Einreise in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen bei der zuständigen Meldestelle (Bürgeramt, Einwohnermeldeamt – meistens im Rathaus zu finden) der Stadt, in der Sie wohnen, registrieren lassen. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Reisepass sowie den Mietvertrag Ihrer neuen Wohnung/ Ihres Zimmers im Studierendenwohnheim.
Sie müssen zuerst zum Einwohnermeldeamt und zur Ausländerbehörde.
Informationen über den Finanzierungsnachweis bei der Beantragung des Visums finden Sie unter https://www.study-in.de/de/studium-planen/voraussetzungen/finanzierungsnachweis_27533.php
Wie finanziere ich mein Studium? Sehen Sie ein Video des Deutschen Studierendenwerks dazu!
Füllen Sie schon frühzeitig die Onlinebewerbung für das Wohnheim aus. Sollten Sie dort kein Angebot erhalten, sendet Ihnen das Akademische Auslandsamt gern eine Liste aktueller Angebote von Wohnungsgenossenschaften und privaten Vermietern zu.