Zentrum für Internationales und Sprachen
Ich kann jedem nur empfehlen, die Chance zu ergreifen, an der TH Brandenburg zu studieren denn hier hat man die Möglichkeit: seine Probleme direkt an die Dozenten zu stellen, sich kulturell weiterentwickeln und durch die hier organisierten Firmentage hat man die Möglichkeit Firmenkontakte zu knüpfen und sich eine nachhaltige berufliche Karriere zu sichern." Keline F. aus Kamerun, Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Energieeffizienz technischer Systeme
Unser aktuelles Studienangebot finden Sie hier.
Um an der Technischen Hochschule Brandenburg zugelassen zu werden, müssen Sie für unsere deutschsprachigen Studiengänge über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die durch eine anerkannte Prüfung nachgewiesen werden. Näheres hierzu: https://zis.th-brandenburg.de/auslaendische-studierende/bewerbung/
Für einige deutschsprachige Studiengänge benötigen Sie zusätzliche Englischkenntnisse, die Sie nachweisen müssen: Wirtschaftsinformatik M.Sc.: B1, Security Management M.Sc.: B2, Digitalisierung und Management M.Sc.: B2.
Für die englischsprachigen Studiengänge Interactive Media M.Sc. und Mechanical Engineering M.Eng. müssen Sie Englischkenntnisse auf B2 Niveau nachweisen.
Welche Nachweise/Zertifikate akzeptiert werden, können Sie hier nachlesen.
Für Wirtschaftsinformatik B.Sc. werden B1 Englischkenntnisse dringend empfohlen. Sie müssen aber keinen Nachweis vorlegen.
Wenn Sie nicht aus der EU bzw. bestimmten Ländern kommen, benötigen Sie, um in Deutschland studieren zu können, ein Visum zu Studienzwecken oder zur Studienbewerbung.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter: https://www.study-in-germany.de/de/studium-planen/voraussetzungen/visum/
Die Technische Hochschule Brandenburg möchte Geflüchteten, die aufgrund ihrer Flucht das Studium unterbrechen mussten oder nicht aufnehmen konnten, die Möglichkeit zum Studium bieten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Hochschulzugang an Frau Meyer. Wir beraten Sie gern zum Bewerbungsablauf und zu den nötigen Voraussetzungen.
Nein, das Land Brandenburg erhebt keine Studiengebühren. Es wird aber ein Semesterbeitrag erhoben. Im Semesterbeitrag ist auch das Semesterticket enthalten. Für einzelne Masterstudiengänge und Fernstudiengänge können weitere Benutzungsgebühren anfallen.
Wenn Sie an der Technischen Hochschule Brandenburg immatrikuliert sind, ist das Semesterticket Teil der CampusCard, d.h. Sie bekommen es automatisch.
Die Lebenshaltungskosten in Brandenburg betragen unter 1000 Euro monatlich.
Das Studierendenwerk West:Brandenburg bietet für Studierende der Technischen Hochschule Brandenburg Wohnheimzimmer an. Die Miete für ein Zimmer in einem Wohnheim kostet zwischen 310 und 370 Euro. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wir bieten in jedem Semester einen studienvorbereitenden Deutschkurs an, der vom B2 zum C1/DSH2 Niveau führt.
Im Bundesland Brandenburg gibt es kein Studienkolleg. Statt dessen gibt es die Studienvorbereitung Brandenburg (SVB) in Kooperation mit der Universität Potsdam. Dieser Kurs bereitet sprachlich und fachlich auf ein Studium nur an einer der Hochschulen des Landes Brandenburg vor. Bitte bewerben Sie sich bis zum 15.7. für den Studiengang, den sie nach der SVB an der THB studieren wollen, über uni-assist.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung (mit Datum, Stempel/Siegel und Unterschrift) über die Echtheit der Fotokopie eines Zeugnisses von einer dazu autorisierten Stelle.
Deutschland: Folgende Stellen können eine amtliche Beglaubigung ausstellen: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Gerichte und Notare.
Ausland: Folgende Stellen sind zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.
Bitte keine Originale einreichen!
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, brauchen Sie eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Deutsche Studienbewerber:innen legen dafür das Abitur ab. Als internationale:r Studienbewerber:in können Sie über die Datenbank anabin (Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse) prüfen, ob Sie über einen dem Abitur gleichwertigen Bildungsabschluss verfügen.
Wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits mindestens 2 Jahre studiert haben bzw. bereits einen Studienabschluss besitzen, können Sie sich für die gleiche oder eine benachbarte Studienrichtung bewerben. Über die Datenbank anabin oder hier können Sie prüfen, ob Ihre im Heimatland absolvierten Studienzeiten für den direkten fachbezogenen Zugang zum Studium ausreichen. Falls Sie bereits einen Bachelorabschluss besitzen, können Sie sich für alle Bachelorstudiengänge bewerben.
Diese Entscheidung liegt immer beim Fachbereich. Dazu stellen Sie einen Antrag, der vom Prüfungsausschuss geprüft wird. Mehr Informationen dazu und Unterstützung finden Sie hier.
Mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bekommen Sie einen Vermerk über die zustimmungsfreie Erwerbstätigkeit (ohne Arbeitsgenehmigung). Sie dürfen an bis zu 140 ganzen Tagen oder an 280 halben Tagen in einem Kalenderjahr arbeiten. Alternativ können Sie Werkstudentenjobs bis zu 20 Stunden in der Woche ausüben. Die Höhe des Gehalts und der Gegenstand der Beschäftigung spielen dabei keine Rolle.
Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie in der Broschüre Jobben für internationale Studierende des Deutschen Studierendenwerks.
Eine Datenbank an Förderorganisationen finden Sie auf der DAAD Webseite.
Auch die THB vergibt Stipendien.
In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie für eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule eine gültige Krankenversicherung vorlegen müssen.
Studieninteressierte können sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten für Studenten spezielle Tarife an (ca. 120 EUR monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung).
Die studentische Krankenversicherung gilt jedoch nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, danach werden die Beiträge erhöht.
Sie müssen zuerst zum Einwohnermeldeamt und zur Ausländerbehörde.
Wir empfehlen Ihnen, ca. 3 Monate vor Ablauf des Visums die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen, da es bis zu 8 Wochen dauert, bis diese ausgestellt wird.
Der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie bei der Ausländerbehörde persönlich stellen. Neben dem Antrag brauchen Sie noch folgende Unterlagen:
Nach Ihrer Einreise in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen bei der zuständigen Meldestelle (Bürgeramt, Einwohnermeldeamt – meistens im Rathaus zu finden) der Stadt, in der Sie wohnen, registrieren lassen. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Reisepass sowie den Mietvertrag Ihrer neuen Wohnung/ Ihres Zimmers im Studierendenwohnheim.
Informationen über den Finanzierungsnachweis bei der Beantragung des Visums finden Sie unter https://www.study-in.de/de/studium-planen/voraussetzungen/finanzierungsnachweis_27533.php
Wie finanziere ich mein Studium? Sehen Sie ein Video des Deutschen Studierendenwerks dazu!
Füllen Sie schon frühzeitig die Onlinebewerbung für das Wohnheim aus. Sollten Sie dort kein Angebot erhalten, sendet Ihnen das Akademische Auslandsamt gern eine Liste aktueller Angebote von Wohnungsgenossenschaften und privaten Vermieter:innen zu.