Zentrum für Internationales und Sprachen
Ihre bisherigen Zeugnisse (Schule und ggf. auch Hochschule) müssen dem deutschen Abiturzeugnis entsprechen. Bei Ihrer Bewerbung können Sie das selber unter https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/ oder mit der Datenbank Anabin vorprüfen.
Sie können nicht direkt mit dem Studium in Deutschland beginnen? Besuchen Sie erst ein Studienkolleg oder das einjährige Programm "ESiSt - Erfolgreicher Studieneinstieg für internationale Studierende in Brandenburg" (siehe auch Kurzvideo hier) , das wir zusammen mit der Universität Potsdam für Bewerber ohne direkten Hochschulzugang anbieten. Voraussetzung dafür ist das Deutschniveau B2. Die Bewerbungsfrist bei Uni-Assist ist der 15.7.
Sie brauchen eines der folgenden Sprachzeugnisse:
Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik (M.Sc.) brauchen Sie außerdem Englischkenntnisse auf B1-Niveau, für Technologie- und Innovationsmanagement und Entrepreneurship (M.Sc.), Security Management (M.Sc.) und Digitalisierung & Management (M.Sc.) Englischkenntnisse auf B2-Niveau. Die Sprachnachweise dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Ihnen fehlen noch Deutschkenntnisse? Besuchen Sie bis B2-Niveau einen Sprachkurs in Ihrem Land, z.B. an einem Goethe-Institut, oder an einer Sprachenschule in Berlin. Mit Ihrem B2-Zeugnis können Sie sich in jedem Semester für den studienvorbereitenden Deutschkurs DeutschPlus an der Technischen Hochschule Brandenburg bewerben.
Hier einige Sprachenschulen in Berlin:
Achtung: Ihr NUR letztes (!) und höchstes (!) Zeugnis muss ins Deutsche oder Englische übersetzt und amtlich beglaubigt sein!
Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung (mit Stempel/Siegel und Unterschrift) über die Echtheit der Fotokopie eines Zeugnisses von einer dazu autorisierten Stelle: https://www.uni-assist.de/bewerben/dokumente-sammeln/beglaubigungen-uebersetzungen/
Video: https://handbookgermany.de/de/certifiedcopies (Um das Video in anderen Sprachen zu sehen, scrollen Sie bitte ganz nach unten zu Languages.)
Folgende Stellen können in Deutschland eine amtliche Beglaubigung ausstellen:
Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Gerichte und Notare. Ausland: Folgende Stellen sind zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.
Wintersemester | Sommersemester | |
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Zulassungsfreie Studiengänge | 1. April - 31. August | 15. Oktober - 15. Februar |
Studienvorbereitender Deutschkurs DeutschPlus | 1. April - 10. August | 15. Oktober - 31. Januar |
1. April - 15. Juli | - |
Bedenken Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass (fast) alle unsere Bachelor-Studiengänge nur zum Wintersemester beginnen.