Auslandsaufenthalte für Lehrende
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die einen Kooperationsvertrag mit der THB abgeschlossen haben und eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozent/-innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Weitere Informationen finden Sie auf der DAAD-Webseite.
Dauer des Aufenthaltes und Lehrplan
- Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten).
- Die Förderdauer wird vor der Reise im Grant Agreement festgelegt. Eine Verlängerung kann spätestens während der Reise, aber nicht im Nachhinein vereinbart werden.
- Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. anteilig für jede zusätzliche angefangene Woche.
- Möglich ist ferner eine Kombination von Lehre und Weiterbildung (STA/STT). In diesem Falle beträgt das Mindestlehrdeputat an der Partnerhochschule 4 Stunden.
- Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: Als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden, Teilnahme an Rigorosa etc. Wichtig ist, dass die Lehrkraft physisch anwesend ist.
Auswahlkriterien
- Personen, die bisher noch keinen Erasmus-Lehraufenthalt durchgeführt haben, werden bevorzugt gefördert (Auswahlkriterium der THB). Ansonsten werden die Fördermittel nach Eingang der Bewerbung beim Akademischen Auslandsamt während des Akademischen Jahres vergeben.
- Um möglichst vielen Lehrenden die Teilnahme zu ermöglichen, müssen bei Aufenthalten, die länger als zwei Wochen dauern, die Tagespauschalen gekürzt werden.
Wer kann gefördert werden?
- Professor/-innen und Dozent/-innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozent/-innen ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte
- Emeritierte Professor/-innen und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen
- Unternehmenspersonal
Förderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Für Deutschland gelten für die u.g. Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag 100 %, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag 70 % der folgenden Tagessätze:
180 EUR/Tag | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
160 EUR/Tag | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
140 EUR/Tag | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen von Erasmus+. Daher gibt es finanzielle Sonderzuschüsse für:
- Lehrende, die ihr(e) Kind(er) während des Erasmus+ Auslandsaufenthalt mitnehmen, können Sondermittel als Pauschale erhalten.
- Lehrende mit Behinderung (GdB 20 oder mehr bzw. anderweitig nachgewiesen) oder chronischer Erkrankung aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Entfernung | Herkömmliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen |
0 – 99 km | 23 EUR | |
100 km – 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 km – 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 km – 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 km – 3.999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4.000 km – 7.999 km | 820 EUR | |
8.000 km und mehr | 1500 EUR |
Umweltfreundliches Reisen/Green Travel
Im Fokus der horizontalen Erasmus-Priorität Nachhaltigkeit steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318). Bitte reichen Sie zur Beantragung die "Ehrenwörtliche Erklärung zum Grünen Reisen" ein, um den Reisezuschlag für Grünes Reisen zu erhalten.
Versicherungen
Bitte sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz. Neben der Europäischen Krankenversicherungskarte sollten folgende Versicherungen gegeben sein:
- ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland),
- Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht),
- Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit),
- Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).
Administratives
Für eine Förderung müssen die folgenden Formulare ausgefüllt und im Akademischen Auslandsamt eingereicht werden:
- Grant Agreement (im Original)
- ggf. Ehrenwörtliche Erklärung zum Grünen Reisen (im Original)
- Mobilitätsvereinbarung (per PDF)
- Bestätigung
Zudem muss der Dienstreise-Antrag über das ZIS eingereicht werden, um die Finanzierungsquelle zu bestätigen. Bitte beachten Sie auch das nötige A1-Formular. Einen allgemeinen Ablaufplan finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass eine mögliche positive Differenz von realen Kosten zu der ausgezahlten Fördersumme (Tagessätze und Fahrtkosten) bei Ihnen als geförderter Person verbleibt und ggf. persönlich versteuert werden muss.
Vorbei, aber bitte nicht vergessen!
Als geförderte Person unterliegen Sie einer Berichtspflicht:
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einen Bericht über Ihren Auslandsaufenthalt einreichen. Hierfür wird Ihnen nach Ihrer Rückkehr ein Online-Formular zugesandt.