Blended-Short-Term-Mobility

Eine neue Aufenthaltsform im Erasmus+ Programm ist die so genannte Blended-Short-Term-Mobility. Sie ermöglicht Förderungen von Kurzzeitmobilitäten an Erasmus-Partnerhochschulen im hybriden Format, d.h. die Kombination eines kurzen physischen Aufenthalts und eine verpflichtende digitale Lernkomponente, die vor, nach oder während des physischen Aufenthalts stattfindet.

Wer kann gefördert werden?

Im Rahmen des Erasmus+ Programms können Studierende aller Studiengänge der Technischen Hochschule Brandenburg (THB) gefördert werden.

Was wird gefördert?

Kurzzeitaufenthalte an Erasmus-Partnerhochschulen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Physischer Aufenthalt 5 - 30 Tage gekoppelt mit einer verpflichtenden virtuellen Lernkomponente, die vor, nach oder während des physischen Aufenthalts stattfindet
  • Die Partnerhochschule vergibt mindestens 3 ECTS-Punkte für den gesamten Aufenthalt (physisch und virtuell)
  • Physische und virtuelle Komponenten müssen erfolgreich abgeschlossen werden
Umfang der Förderung
  • Tag 1 - 14 der physischen Mobilität 70 €/Tag, ggf. + weiteren An- und Abreisetag (vorbehaltlich ausreichend vorhandener Mittel)
  • Tag 15 - 30 der physischen Mobilität 50 €/Tag, ggf. + weiteren An- und Abreisetag (vorbehaltlich ausreichend vorhandener Mittel)
  • Zuschuss "grünes Reisen" falls Großteil der Hin- und Rückreise nachhaltig erfolgt (z. B. Zug, Fernbus, Fahrgemeinschaft): 50 € einmalig + bis zu 4 weitere Reisetage (Hin- und Rückfahrt)
  • Studierende mit einem GdB über 20, chronischer Krankheit, mit Kind oder Erstakademiker:innen können den Aufstockungsbetrag für *geringere Chancen* beantragen: 100 € einmalig
  • Studierende mit *geringen Chancen* erhalten zudem einen Reisekostenzuschuss, der sich nach Distanz zum Zielort richtet:
    • 10 - 99 km              23 €
    • 100 - 499 km         180 €
    • 500 - 1999 km       275 €
    • 2000 - 2999 km     360 €
    • 3000 - 3999 km     530 €
    • 4000 - 7999 km     820 €
    • über 8000 km       1500 €
Bewerbungsablauf

Es gibt keine Bewerbungsfrist, die Mittel werden laufend vergeben. Ob die Förderung gewährt wird, ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget und Anzahl der Antragsstellenden. Melden Sie sich bei Interesse beim Akademischen Auslandsamt der THB, am besten mit ca. 3-monatiger Vorlaufzeit.

Unterlagen

Bei Mobilitäten zu Studienzwecken sind die entsprechenden Erasmus+ Dokumente auszufüllen, die Ihnen nach Einreichung des Teilnahmantrags vom Akademischen Auslandsamt der THB zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören:

Vor der Abreise

  • Zusage der Partnerhochschule über die Teilnahme an dem Programm (Letter of Acceptance)
  • Nachweis der genauen Reisedaten (z. B. Flug- oder Zugtickets)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der THB
  • Sicherheitsbelehrung der THB
  • Learning Agreement
  • Falls zutreffend: Ehrenwörtliche Erklärung für Green Travel und Aufstockungsbetrag für *geringere Chancen*
  • Erasmus-Stipendienvereinbarung (Grant Agreement)

Auf Grundlage der vollständigen Unterlagen erfolgt eine Auszahlung von 80% des zugewiesenen Mobilitätszuschusses vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.

Während des Auslandsaufenthaltes

Der Auslandsaufenthalt muss vor Ort von der Gasthochschule bestätigt werden. Dazu muss ein "Letter of Confirmation" von der Gasthochschule ausgefüllt und unterschrieben werden.

Nach der Rückkehr

Innerhalb der ersten vier Wochen nach Ihrer Rückkehr müssen Sie folgende Unterlagen im Akademischen Auslandsamt der THB abgeben:

  • Letter of Confirmation
  • Zertifikat der Gasthochschule mit Angabe der erreichten ECTS-Punkte
  • EU-Survey
  • Erfahrungsbericht

Nach Vervollständigung aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie die restlichen 20% Ihrer Förderung.

Blended-Short-Term-Mobilities finden

Zu den Blended-Short-Term-Mobilities zählen bspw. Exkursionen mit virtueller Komponente mit THB-Lehrenden an Erasmus-Partnerhochschulen oder Summer / Winter Schools mit virtueller Komponente an Erasmus-Partnerhochschulen der THB.

Print this pageDownload this page as PDF