Zentrum für Internationales und Sprachen
Auch wenn Sie nicht Inlands-Bafög berechtigt sind, können Sie Anspruch auf Auslandsbafög haben, da hier andere Berechnungsgrundlagen greifen. Eine Bewerbung lohnt sich auf jeden Fall!
Bafög-Ämter im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Forschung
Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule für 1-2 Semester
Geförderte Studierende erhalten für ihren Studienaufenthalt im Ausland
Bewerben Sie sich möglichst frühzeitig bei dem für Sie zuständigen Bafög-Amt, spätestens jedoch im Monat der Ausreise. Lesen Sie bitte hier, welches Amt für Sie zuständig ist. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes beim Bafög-Amt des Studentenwerkes Potsdam abmelden müssen!
Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung erhalten Sie hier.
Lesen Sie bitte in jedem Fall das Bafög-Gesetz und informieren sich bei Ihrem zuständigen Bafög-Amt über die jeweilige Auslegung des Gesetzes und den gültigen Verwaltungsvorschriften!
§ 5: Ausbildung im Ausland
§ 5a: Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
§ 16: Förderungsdauer im Ausland