Auslandsbafög (Praktikum)

Wer fördert mich?

Bafög-Ämter im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Forschung

Was wird gefördert?

Auslandspraktika von mindestens 12 Wochen Dauer

Wie wird gefördert?

Geförderte Studierende erhalten für ihren Studienaufenthalt im Ausland

  • einen Auslandszuschlag für alle Länder außerhalb der europäischen Union sowie für die Schweiz (lesen Sie hier wie hoch der Zuschlag für Ihr Zielland ist),
  • einen Zuschuss für die Krankenversicherung,
  • einen pauschalen Zuschlag für die Reisekosten zum Ausbildungsort im Ausland (500 Euro in Europa, 1000 Euro außerhalb Europas).
Wie lauten die Zugangsvoraussetzungen?
  • Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit (oder ausländische Studierende, die die Voraussetzungen nach § 8 des Bafög-Gesetzes erfüllen)
  • ausreichende Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden
  • Mindestdauer des Praktikums: 12 Wochen
  • Praktikum muss als Pflichtpraktikum in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sein
  • bei außereuropäischen Praktika muss nachgewiesen werden, dass diese besonders förderwürdig sind
Wann und wie kann ich mich bewerben?

Bewerben Sie sich möglichst frühzeitig bei dem für Sie zuständigen Bafög-Amt, spätestens jedoch im Monat der Ausreise. Lesen Sie bitte hier, welches Amt für Sie zuständig ist. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes beim Bafög-Amt des Studentenwerkes Potsdam abmelden müssen!
Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung erhalten Sie hier.
Lesen Sie bitte in jedem Fall das Bafög-Gesetz und informieren sich bei Ihrem zuständigen Bafög-Amt über die jeweilige Auslegung des Gesetzes und die gültigen Verwaltungsvorschriften!
§ 5: Ausbildung im Ausland — Absatz (5) bezieht sich auf das Praktikum! 

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