Zentrum für Internationales und Sprachen
Bafög-Ämter im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Forschung
Auslandspraktika von mindestens 12 Wochen Dauer
Geförderte Studierende erhalten für ihren Studienaufenthalt im Ausland
Bewerben Sie sich möglichst frühzeitig bei dem für Sie zuständigen Bafög-Amt, spätestens jedoch im Monat der Ausreise. Lesen Sie bitte hier, welches Amt für Sie zuständig ist. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes beim Bafög-Amt des Studentenwerkes Potsdam abmelden müssen!
Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung erhalten Sie hier.
Lesen Sie bitte in jedem Fall das Bafög-Gesetz und informieren sich bei Ihrem zuständigen Bafög-Amt über die jeweilige Auslegung des Gesetzes und die gültigen Verwaltungsvorschriften!
§ 5: Ausbildung im Ausland — Absatz (5) bezieht sich auf das Praktikum!