Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der DAAD-Webseite.

Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und die Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen.

Vorteile
  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Wer wird gefördert?

Grundsätzlich kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden:

  • Allgemeine und technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung
Auswahlkriterien

Personen, die bisher noch keine Erasmus-Fort- und Weiterbildung durchgeführt haben, werden bevorzugt gefördert (Auswahlkriterium der THB). Ansonsten werden die Fördermittel nach Eingang der Bewerbung beim Akademischen Auslandsamt während des Akademischen Jahres vergeben.

Um möglichst vielen Mitarbeiter/innen die Chance auf Teilnahme an einem Sprachkurs zu ermöglichen, müssen bei Sprachreisen, deren Dauer in einer Erasmusprojektperiode eine Woche überschreitet, die Tagespauschalen anteilig gekürzt werden (Zero Grant für 2 Tage/Woche, ab der 2. Woche).

Beispiele für Fördermaßnahmen
  • Hospitationen oder Jobshadowing, d.h. Hochschulpersonal besucht eine Partnerhochschule
  • Besuch einer International Week (siehe z.B. http://staffmobility.eu/) an einer Hochschule in einem Erasmus-Programmland
  • Teilnahme an Workshops, Trainings und Seminaren an Hochschulen in einem Erasmus-Programmland
  • Teilnahme an Konferenzen (nur unter bestimmten Bedingungen)
  • Teilnahme an Sprachkursen and Hochschulen bzw. Sprachschulen in einem Erasmus-Programmland
Förderdauer

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens 60 Tage. Die Förderdauer wird vor der Reise im Grant Agreement festgelegt. Eine Verlängerung kann spätestens während der Reise, aber nicht im Nachhinein vereinbart werden.

Förderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Für Deutschland gelten für die u.g. Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag 100 %, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag 70 % der folgenden Tagessätze:

180 EUR/TagDänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
160 EUR/TagBelgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
140 EUR/TagBulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen von Erasmus+. Daher gibt es finanzielle Sonderzuschüsse für:

  • Mitarbeitende, die ihr(e) Kind(er) während des Erasmus+ Auslandsaufenthalt mitnehmen, können Sondermittel als Pauschale erhalten.
  • Mitarbeitende mit Behinderung (GdB 20 oder mehr bzw. anderweitig nachgewiesen) oder chronischer Erkrankung aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

EntfernungHerkömmliches ReisenUmweltfreundliches Reisen
0 – 99 km23 EUR 
100 km – 499 km180 EUR210 EUR
500 km – 1.999 km275 EUR320 EUR
2.000 km – 2.999 km360 EUR410 EUR
3.000 km – 3.999 km

530 EUR

610 EUR
4.000 km – 7.999 km820 EUR 
8.000 km und mehr1500 EUR 
Umweltfreundliches Reisen/Green Travel

Im Fokus der horizontalen Erasmus-Priorität Nachhaltigkeit steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318). Bitte reichen Sie zur Beantragung die "Ehrenwörtliche Erklärung zum Grünen Reisen" ein, um den Reisezuschlag für Grünes Reisen zu erhalten.

Versicherungen

Bitte sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz. Neben der Europäischen Krankenversicherungskarte sollten folgende Versicherungen gegeben sein:

  • ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland),
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht),
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit),
  • Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).
Administratives

Für eine Förderung müssen die folgenden Formulare ausgefüllt und im Akademischen Auslandsamt eingereicht werden:

Zudem muss der DR-Antrag über das ZIS eingereicht werden, um die Finanzierungsquelle zu bestätigen. Bitte beachten Sie auch das nötige A1-Formular.

Einen allgemeinen Ablaufplan finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass eine mögliche positive Differenz von realen Kosten zu der ausgezahlten Fördersumme (Tagessätze und Fahrtkosten) bei Ihnen als geförderter Person verbleibt und ggf. persönlich versteuert werden muss.

Vorbei, aber bitte nicht vergessen!

Als geförderte Person unterliegen Sie einer Berichtspflicht:
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einen Bericht über Ihren Auslandsaufenthalt einreichen. Hierfür wird Ihnen nach Ihrer Rückkehr ein Online-Formular zugesandt.

 

 

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