Studieren im Ausland - mit Erasmus+!

Erweitern Sie Ihren Horizont und studieren Sie an einer unserer europäischen Partnerhochschulen mit Erasmus+.
Sie haben Fragen? Wir haben Christina Strom, christina.strom@th-brandenburg.de.

Im Ausland ein oder zwei Semester studieren? Mit Erasmus+ ist das pro Studienphase bis zu 12 Monate möglich. Der DAAD erklärt in diesem kurzen Video, wie es funktioniert. Hinweise zu aktuellen Informationsveranstaltungen der Technischen Hochschule Brandenburg (THB) rund um das Thema akademische Auslandsaufenthalte finden Sie hier.

Meine Vorteile auf einen Blick
  • Aufenthalt an einer Partnerhochschule der THB im europäischen Ausland
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung durch die Heimathochschule (ECTS oder Diploma Supplement)
  • Keine Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Finanzielle Föderung der auslandsbedingten Mehrkosten in allen Programmländern
  • Dauer der Förderung: vom ersten Orientierungs- oder Vorlesungstag bis zum letzten Prüfungstag (Vorbehaltlich vorhandener Fördermittel)
  • Sprachliche und organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung. Informationen zur spachlichen Unterstützung über Erasmus Online Linguistic Support finden Sie hier.
  • Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen von Erasmus+. Daher gibt es finanzielle Sonderzuschüsse für:
    • Studierende, die ihr(e) Kind(er) während des Erasmus+ Auslandsaufenthalt mitnehmen, können Sondermittel als Pauschale erhalten.
    • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung (ab 20 GdB). Informationen zu barrierefreien Hochschulen bietet die European Agency for Development in Special Needs Education.
    • Informationen zum Umfang der Sonderförderung finden Sie hier, bei der Planung unterstützt Sie das Akademische Auslandsamt der THB.
  • Betreuung im gesamten Prozess durch die Heimathochschule
  • Fortschreitende Digitalisierung des gesamten Prozesses, u. a. Erasmus+ APP
Wann und wie lange kann ich gefördert werden?
  • Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase (Bachelor, Master, Doktorat) Aufenthalte in den Programmländern absolvieren.
  • Gefördert werden jeweils insgesamt bis zu zwölf Monate  pro Studienphase (12 Monate im Bachelor, weitere 12 Monate im Master, weitere 12 Monate im Doktorat).
  • Die Gesamtförderdauer von zwölf Monaten kann in ein oder mehreren Studienaufenthalten genutzt werden. Die Länge des jeweiligen Auslandsaufenhaltes liegt also zwischen zwei (Mindestdauer) und zwölf Monaten (maximaler Förderzeitraum pro Studienphase).
  • Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren möchten, können ein zinsgünstiges Bankdarlehen beantragen (Informationen dazu demnächst direkt beim DAAD).
Wer kann teilnehmen?
  • Regulär immatrikulierte Studierende (auch Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit!) -> Förderung ist ab dem 3. Fachsemester im Bachelor und ab dem 2. Fachsemester im Master möglich
  • Die Gasthochschule ist eine Partnerhochschule, d.h. die THB hat ein so genanntes interinstitutional agreement mit der Gasthochschule.
  • Sowohl die Heimat- als auch die Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta, kurz ECHE.
  • Auswahlkriterien: Die THB hat zahlreiche Erasmus-Plätze an Partnerhochschulen im Ausland, so dass Studierenden oft der Erst- oder Zweitwunsch erfüllt werden kann. Sollte es für eine Partnerhochschule mehr Bewerber/innen als Erasmus-Plätze geben, gehen die Plätze an die Studierenden mit dem besten aktuellen Notendurchschnitt. Sollte dieser Fall eintreten, wird das Akademische Auslandsamt Ihre aktuelle Leistungsübersicht bei Ihnen anfordern.
  • Weitere Rechte und Pflichten finden Sie in der Erasmus-Studierenden-Charta.
Wie hoch ist die Förderung?

Gruppe 1: 600 EUR/Monat

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Gruppe 2: 540 EUR/Monat

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3: 490 EUR/MonatBulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Gruppe Internationale Dimension*: 700 EUR/MonatPartnerhochschule Deutsch-Jordanische Universität (German Jordanian University) in Amman, Jordanien

*Im Rahmen der neuen Programmgeneration 2021 - 2027 von Erasmus+ gibt es die Option, innerhalb der sogenannten Internationalen Dimension der Leitaktion KA 131 in das außereuropäische Ausland gefördert zu werden. Die THB hat aufgrund eines speziellen bilateralen Kooperationsvertrages für die hier genannte(n) Partnerhochschule(n) außerhalb des klassischen Erasmus-Raums Erasmus-Mittel zur Verfügung.

Aufstockungsbeträge (Top-ups)

Erasmus-Studierende aller oben genannter Gruppen können zudem Aufstockungsbeträge beantragen.

Für Teilnehmende mit geringeren Chancen (250 EUR/Monat):

  • Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
  • Studierende, die mit eigenen Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • Erwerbstätige Studierende (abhängig vom Gehalt)

Für nachhaltiges Reisen (50 € einmalig):

  • Studierende, die mindestens 50 % der Reise nicht mit dem Flugzeug bestreiten
  • Bis zu 4 Reisetage können auf die Dauer des Gesamt-Stipendiums angerechnet werden

 

Wie bewerbe ich mich?
  • Informieren Sie sich in der Erasmus-Broschüre über die Partnerhochschulen der THB
  • Füllen Sie das Antragsformular aus und geben Sie es im Akademischen Auslandsamt ab. Die Bewerbungsfristen finden Sie hier.
  • In einer Benachrichtigungsmail vom AAA - im Idealfall mit Zusage für den Wunschstudienort - erhalten Sie Informationen über den weiteren Bewerbungsverlauf und wie Sie sich direkt an der Partnerhochschule bewerben müssen. Sollten mehr Bewerber/-innen als Plätze vorhanden sein, wird in Ihrem Fachbereich anhand des Notendurchschnitts eine Auswahl getroffen. Über diesen Prozess werden Sie informiert.
  • Für die Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Leistungen schließen Sie vorab ein Learning Agreement sowie ein so genanntes Grant Agreement über die Förderleistungen ab.
  • Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen in der EU (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung. Dieser Test ist für alle geförderten Studierenden vor dem Erasmus+ Auslandssemester oder -praktikum Pflicht. Das Testergebnis ist kein Auswahlkriterium für eine Förderung durch Erasmus+, sondern erfasst lediglich den Stand der Sprachkenntnisse zu statistischen Zwecken.
Vorbei, aber bitte nicht vergessen!

Als geförderte Person unterliegen Sie einer Berichtspflicht:
Nach Ihrer Rückkehr an die TH Brandenburg müssen Sie zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einen Erfahrungsbericht über Ihren Auslandsaufenthalt einreichen sowie eine Evaluierung über das Online Mobility Tool der Europäischen Union ausfüllen.
FAQs der EU zur Studierendenmobilität: ec.europa.eu/education/opportunities/higher-education/study-mobility_en.htm

 

 

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