Zentrum für Internationales und Sprachen
Sie erreichen uns weiterhin per Email und ggf. Telefon und können gern Telefon- und Videotermine mit uns ausmachen.
Die Ausländerbehörde ist weiterhin für den offenen Bürgerverkehr geschlossen. Persönliche Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (schriftlich, per E-Mail oder telefonisch) möglich.
Bitte schreiben Sie eine Email, dass und wann Ihre Aufenthaltsgenehmigung abläuft, an die Ausländerbehörde Brandenburg Auslaenderbehoerde@Stadt-Brandenburg.de
Sie erhalten nötige Antragsunterlagen dann per Post zugesandt.
Entgegennahme von Unterlagen: Die persönliche Entgegennahme von Unterlagen ist nicht möglich. Bitte nutzen Sie den Hausbriefkasten am Verwaltungsgebäude oder übersenden Sie diese auf dem Postweg.
Sie finden alle Informationen unter https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php
Schreiben Sie Ihrer zuständigen Ausländerbehörde eine Email, die eine Fiktionsbescheinigung an die deutsche Botschaft senden. Oder kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft in Ihrem Aufenthaltsland.
Bitte beachten Sie, dass sich Einreisende aus Risikogebieten momentan nach Einreise nach Deutschland 10 Tage in verpflichtende Quarantäne begeben müssen:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html
Diese Liste kann sich ständig ändern, bitte regelmäßig überprüfen!
Bitte informieren Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt über die Einreise und bestätigen Sie, dass Sie keine Covid-Symptome aufweisen. (Stadt Brandenburg: gesundheitsamt(at)stadt-brandenburg.de, https://www.stadt-brandenburg.de/leben/gesundheit/coronavirus-sars-cov-2/ ).
Während der Quarantäne ist das Empfangen von Besuch nicht möglich. Auch Einkaufen dürfen Sie nicht selber gehen, sondern müssen sich Einkäufe von Freunden oder Bekannten bringen lassen. Wenn Sie im Wohnheim des Studentenwerks wohnen, informieren Sie bitte vor Einreise das Studentenwerk Potsdam, denn Sie können dann nicht sofort in das Wohnheimzimmer einziehen. Bitte suchen Sie sich für die 10 Tage selbständig eine Ferienwohnung bzw. ein Hotelzimmer. Das Akademische Auslandsamt berät Sie gern!
Sie müssen 48h vor Abreise im Heimatland bzw. bei der Einreise einen Test machen und ein ärztliches Attest darüber mitbringen. Sie können nach 5 Tagen einen weiteren Test machen, auch das kann die Quarantäne dann um einige Tage verkürzen.
Brandenburgische Quarantäneverordnung gültig vom 15.1.21-01.02.21:
www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp
Einreiseformular, das Sie ausfüllen müssen: https://www.einreiseanmeldung.de/
Bitte überprüfen Sie auch die Regeln für das Land Brandenburg, die sich momentan häufig ändern können.
Viele ausländische Studierende haben einen studentischen Nebenjob. Vielleicht haben Sie in der gegenwärtigen Corona-Pandemie auch Fragen dazu, z.B. zu Kündigung, Homeoffice etc.
Es gibt die Beratungsstelle "Faire Integration" für Geflüchtete und andere Nicht-EU-Bürger: www.faire-integration.de/de/topic/14.faire-integration.html
Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Zeitraum von April bis Juni 2020 ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können, sind ab April 2020 bis Ende Juni 2022 vor der Kündigung ihrer Mietverträge wegen Zahlungsverzugs sicher.
Die Angaben sind ohne Gewähr. Aktualisierung der Daten am 14.01.2021 (Quarantäne)